25.09.2024
Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 19. September 2024
Seit längerer Zeit amtet die ROD Treuhand AG als Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat hat für die Legislatur 2025 – 2028 die Verwaltung beauftragt, eine Ausschreibung des Mandats durchzuführen. Es sind insgesamt fünf Firmen zur Angebotseinreichung eingeladen worden. Nach sorgfältigem Vergleich der Offerten stellt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 den Antrag, das Mandat weiterhin an die ROD Treu-hand AG zu vergeben, da diese das beste Angebot eingereicht hat.
In der ganzen Schweiz fehlen Bademeister. Auch die Gemeinde Belp muss neue Wege gehen, um den Betrieb des Giessenbads personell sicherstellen zu können. Eine Aushilfestelle zu 40 % als Bademeister/in im Stundenlohn wird deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstellung umgewandelt. Die Person kann neben der Saison im Giessenbad auch andere Aufgaben im Bereich Liegenschaften übernehmen, welche mit einer Pensionierung per Februar 2025 anfallen werden.
Mit dieser Kombi-Stelle kann das Risiko der Nicht-Stellenbesetzung bei den Badmeistern reduziert werden. Der Gemeinderat hat die Umwandlung der Stundenlohnanstellung in eine öffentlich-rechtliche Anstellung genehmigt. Durch diese Massnahme werden keine wesentlichen Mehrkosten anfallen.
Die Revision der Verordnung über die Stelleneinreihung wurde genehmigt und im Anzeiger vom 3. Oktober publiziert. Sie tritt per 1. November in Kraft.
Der Wald oberhalb der «Heitere» entlang des Oelegrabe ist als Hangmuren- und Gerinneschutzwald ausgeschieden. Der Wald erfüllt hier eine wichtige Schutzfunktion und verhindert mit einer dauernden Durchwurzelung grössere Erosionen oder Hangmuren, welche die darunterliegenden Liegenschaften und Zufahrtsstrassen beschädigen könnten.
Für die Sicherheitsholzerei hat der Gemeinderat einen Bruttokredit von CHF 111'500 genehmigt. Zu Lasten der Gemeinde Belp werden CHF 15'000 verbucht. Der Rest wird hauptsächlich durch den Bund und den Kanton sowie ein Anteil von CHF 15'000 durch die Gemeinde Kirchdorf übernommen.
Der Sachplan sieht vor, dass der Kanton neu eine ersatzweise Führung des Veloalltagsverkehrs auf einer Gemeinde- oder Privatstrasse vorsehen kann, wenn auf einer Kantonsstrasse mit verhältnismässigem Aufwand kein Veloangebot geschaffen werden kann. Dabei trägt er die Kosten dieses Velowegs (vgl. Art. 49 Abs. 1a SG). Der Gemeinderat hat die Stellungnahme zum Sachplan Velowegnetz 2025 eingereicht. Die Antworten wurden durch die Planungs- und Umweltkommission vorberaten.
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