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Luftreinhaltung

Luftreinhaltung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton setzt die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) um. Dabei ist er auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen. Einen Teil seiner Aufgaben hat der Kanton im «Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015» festgehalten.

http://www.be.ch/luft
Planung und Infrastruktur, Planung und Umwelt
 
 

Gemeindeverwaltung

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Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
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