01.11.2024
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung Belp hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) in verschiedenen Punkten Anpassungen verlangt. Diese Änderungen erfordern eine erneute öffentliche Auflage, die vom 1. November bis am 2. Dezember 2024 stattfindet.
Gegenstand der öffentlichen Auflage sind Änderungen des Baureglements sowie an den Zonenplänen Siedlung, Landschaft und Gewässerräume. Die zentralen Änderungen betreffen beim Zonenplan Gewässerräume die Gebiete Hintere Au, Fahrhubel und Obere Belpau. Zudem wird im Gürbetal ein Landschaftsschongebiet grundeigentümerverbindlich festgelegt. Im Zuge kleinerer Anpassungen im Baureglement hat der Gemeinderat entschieden, die kommunale Begrenzung der Verkaufsflächen in den Arbeitszonen aufzuheben, sodass künftig die kantonalen Vorgaben massgebend sind. Gleichzeitig wird die Aufhebung einer verbindlichen Waldgrenze im Gebiet Hargarten zur öffentlichen Auflage gebracht.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024 in der Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen die Akten ebenfalls zur Einsicht bereit. Eine erneute Volksabstimmung findet nicht statt, da auf Vorschlag des AGR ein geringfügiges Verfahren durchgeführt wird.
Innert der Einsprachefrist kann gegen die Änderungen im Genehmigungsverfahren und die Aufhebung der verbindlichen Waldgrenze im Gebiet Hargarten bei der Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp schriftlich und begründet Einsprache oder Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Einwohnergemeinde Belp
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