Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche bzw. erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden.
Die Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Einwohnerdienste, steht für Auskünfte über das ordentliche Einbürgerungsverfahren gerne zur Verfügung. Dort sind ebenfalls die Gesuchsformulare erhältlich. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Beratungstermin, Tel. 031 818 22 10, oder skeli.judith@belp.ch.
Auskünfte über das erleichterte Einbürgerungsverfahren erhalten Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
Link: https://www.einbuergerung.sid.be.ch/de/start/einbuergerung/erleichterte-einbuergerung.html