Abklärungen
Im Kindes- und Erwachsenenschutz nehmen wir Aufträge der zuständigen Kindes- und Erwach-senenschutzbehörde (KESB) entgegen und führen Abklärungen durch.
Kindesschutz
Wir sind zuständig, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und dessen Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen. Im Rahmen der behörd-lich angeordneten Massnahmen betreuen und unterstützen wir betroffene Kinder und Eltern.
Erwachsenenschutz
Wir sind zuständig, wenn Erwachsene nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, admi-nistrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Im Rahmen der behördlich angeordneten Massnahmen be-treuen und unterstützen wir betroffene Erwach-sene nach ihren persönlichen Bedürfnissen.