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Kindes- und Erwachsenenschutz

Abklärungen

Im Kindes- und Erwachsenenschutz nehmen wir Aufträge der zuständigen Kindes- und Erwach-senenschutzbehörde (KESB) entgegen und führen Abklärungen durch.

Kindesschutz

Wir sind zuständig, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und dessen Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen. Im Rahmen der behörd-lich angeordneten Massnahmen betreuen und unterstützen wir betroffene Kinder und Eltern.

Erwachsenenschutz

Wir sind zuständig, wenn Erwachsene nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, admi-nistrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Im Rahmen der behördlich angeordneten Massnahmen be-treuen und unterstützen wir betroffene Erwach-sene nach ihren persönlichen Bedürfnissen.

Generationen und Soziales, Regionaler Sozialdienst
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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