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Regionales Führungsorgan RFO

Das Führungsorgan ist ein regionales Führungsorgan (RFO) im Sinne von Artikel 25 KBZG und tritt unter dem Namen "Führungsorgan Gürbetal" auf. Es richtet sein Handeln bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen nach folgenden drei Zielen aus:

- Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen

- Wahrung der Handlungsfähigkeit

- Wiederherstellung geordneter Verhältnisse

RFO Gürbetal
Präsidiales und Sicherheit, Regionales Führungsorgan RFO
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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