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Sozialhilfe

Wirtschaftliche Hilfe

Anspruch auf Sozialhilfe haben alle Personen, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden und nicht hinreichend oder rechtzeitig in der Lage sind, für den eigenen oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen.

Sozialhilfe setzt erst dort ein, wo keine anderen finanziellen Mittel (Erwerbseinkommen, Sozial-versicherungsleistungen etc.) vorhanden sind (Subsidiaritätsprinzip). Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge sowie Verwandtenunterstützung und Elternbeiträge werden in jedem Fall abgeklärt. Sind Ihre Eltern oder Kinder in finanziell guten Verhältnissen, kann der Sozialdienst bei diesen Beiträge geltend machen.

Die materielle Grundsicherung besteht aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, der medizinischen Grundversorgung und den Wohnkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können situationsbedingte Leistungen (z.B. Anschaffungen, Fremdbetreuungskosten, Erwerbsunkosten) dazukommen. Weiter können Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge mit Anreizcharakter entrichtet werden.

Die finanzielle Unterstützung wird anhand der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (www.skos.ch) festgelegt und basiert auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt aufgrund von Zielvereinbarungen.

Regionaler Sozialdienst
Gesundheit, Sucht
 
 

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