23.10.2024
Das vom Gemeinderat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 verabschiedete Budget 2025 sieht im allgemeinen Haushalt (durch Steuern finanziert) ein ausgeglichenes Ergebnis vor.
Basierend auf dem Budget ist im steuerfinanzierten Haushalt ein Ertragsüberschuss von CHF 2'306'200 vorgesehen, welcher jedoch als obligatorische Einlage in die finanzpolitischen Reserven verbucht werden muss. Mit Einbezug der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen wird mit einem Defizit von CHF 343'200 gerechnet. Die Erfolgsrechnung 2025 weist einen voraussichtlichen Gesamtaufwand von CHF 70'581'600 aus.
Die Steueranlagen und die Gebührenansätze der Spezialfinanzierungen sind nächstes Jahr unverändert vorgesehen. Der Bilanzüberschuss und die finanzpolitischen Reserven der Gemeinde betragen aktuell zusammen rund CHF 34,0 Mio.
In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von insgesamt CHF 9,23 Mio. geplant. Davon betreffen CHF 577'000 die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall. CHF 8,65 Mio. sind für Investitionen im allgemeinen Haushalt vorgesehen.
Der Finanzierungsfehlbetrag der Gemeinde wird sich bei einem Cashflow von lediglich CHF 1,52 Mio. voraussichtlich auf rund CHF 7,70 Mio. belaufen, welcher teilweise mit Fremdmitteln finanziert werden muss. Das operative Ergebnis im allgemeinen Haushalt, ohne die ausserordentlichen Erträge aus den Entnahmen der Neubewertungsreserve und der Aufwertungsgewinne aus der Überführung der Energie Belp AG in eine Aktiengesellschaft von insgesamt CHF 2'348'900, weist einen Verlust von CHF 42'700 aus. Im Vorjahresbudget 2024 betrug der voraussichtliche Gewinn noch CHF 1'121'500. Die Schlechterstellung ist hauptsächlich auf die um CHF 1,37 Mio. höheren veranschlagten Zahlungen ist die kantonalen Las-tenverteiler und den Finanzausgleich zurückzuführen.
Der vom Gemeinderat beschlossene Aufgaben- und Finanzplan 2024 – 2029 sieht in der Planungsperiode im allgemeinen Haushalt Investitionsausgaben von durchschnittlich CHF 4,7 Mio. pro Jahr vor. Da die Finanzplanung dank des vorhandenen Eigenkapitals kurz- bis mittel-fristig, auch ohne Steuererhöhung, finanziell als tragbar gilt, wird derzeit mit einer unveränderten Steueranlage von 1,40 gerechnet. Bei Zustimmung zur Projektierung der Erneuerung (Neubau und/oder Sanierung) der Schulanlage Mühlematt des finanzkompetenten Organs soll die Steueranlage jedoch anschliessend erhöht werden.
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