Die Ortsplanungsrevision 2020 wurde von der Belper Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 abgelehnt. Übergeordnete Vorgaben von Bund und Kanton sowie anstehende Infrastrukturprojekte der Gemeinde zwangen den Gemeinderat dazu, der Belper Stimmbevölkerung rasch wieder eine Vorlage zur Abstimmung zu unterbreiten.
Die neue Abstimmungsvorlage hat die Anliegen der Bevölkerung bezüglich Wachstum und Verkehr berücksichtigt. Die Belper Stimmbevölkerung hat am 27. November 2022 über die überarbeitete Ortsplanungsrevision 2022 abgestimmt und die Revision baurechtliche Grundordnung mit 2'318 Ja-Stimmen zu 1'413 Nein-Stimmen angenommen.
Im Frühjahr 2023 erfolgt somit in der nächsten Phase eine erneute öffentliche Auflage (Einspracheverfahren). Die Revision der baurechtlichen Grundordnung ist zudem vom Kanton zu genehmigen. Dieser entscheidet auch über die noch offenen Einsprachen.
Im August 2011 hat der Kanton Bern die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) in Kraft gesetzt. Grundlage dazu bildet der Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) im Jahr zuvor. Als Folge davon müssen die Gemeinden ihre Baureglement bis spätestens Ende 2023 überarbeiten. Seit der Fusion mit der Gemeinde Belpberg bestehen immer noch 2 Baureglemente. Der Gemeinderat nimmt die Ortsplanungsrevision zum Anlass, das Baureglement Belp und das Baureglement Belpberg zusammenzuführen. Der Kanton verweist in der BSIG Nr. 7/721.3/1.1 darauf hin, dass ohne der Anpassung der Baureglemente ein "faktischer Baustopp" entsteht.
Am 1. Januar 2011 ist das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes in
Kraft getreten. Die Kantone respektive die Gemeinden werden dazu verpflichtet, den Raumbedarf oberirdischer Gewässer festzulegen, wie er zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Schutzes vor Hochwasser sowie der Gewässernutzung erforderlich ist. Die Gewässerschutzverordnung setzt allen Schweizer Gemeinden eine Frist bis am 31. Dezember 2018. Die Gemeinde Belp hat sich dabei entscheiden, die Festlegung der Gewässerräume in die Ortsplanungsrevsion (Start im Jahr 2015) zu integrieren.
Parallel zur Revision der Ortsplanung hat die Gemeinde die Gefahrenkarte revidieren lassen. Diese wurde vom Kanton Bern anerkannt. Die revidierte Gefahrenkarten muss mit dem Zonenplan Naturgefahren in die Nutzungsplanung überführt werden.
Die Schulraumplanung Belp zeigt den Handlungsbedarf bei den Schulliegenschaften auf. Bei der Schulanlage Mühlematt ist eine Gesamterneuerung vorgesehen und das Ergebnis des durchgeführten Architekturwettbewerbs liegt vor. Die Bestimmungen im Baureglement
für die Zone öffentliche Nutzungen "Mühlematt" müssen angepasst werden, damit das Bauvorhaben bewilligt und realisiert werden kann. Weiter müssen die beiden Zonen für öffentliche Nutzungen «Dorf» und «Schloss» zusammengelegt werden. Nur so sind die Voraussetzungen geschaffen, um dereinst die 115-jährige Dorfturnhalle ersetzen zu können.
Die Belper Stimmbevölkerung hat am 27. November 2022 über die Ortsplanungsrevision 2022 abgestimmt und die Revision baurechtliche Grundordnung mit 2'318 Ja-Stimmen zu 1'413 Nein-Stimmen angenommen.
Im Frühjahr 2023 erfolgt somit in der nächsten Phase eine erneute öffentliche Auflage (Einspracheverfahren). Die Revision der baurechtlichen Grundordnung ist zudem vom Kanton zu genehmigen. Dieser entscheidet auch über die noch offenen Einsprachen.
Botschaft Urnenabstimmung 27.11.2022
Weitere Dokumente Ortsplanungsrevision, Revision baurechtliche Grundordnung:
Baureglement (BR), November 2022
Zonenplan Siedlung, November 2022
Zonenplan Gewässerräume, November 2022
Zonenplan Landschaft, November 2022
Zonenplan Naturgefahren, November 2022
Erläuterungsbericht, November 2022
Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage (Änderungen im Genehmigungsverfahren). Gegenstand der öffentlichen Auflage sind Änderungen des Baureglements sowie der Zonenpläne Siedlung, Landschaft und Gewässerräume gemäss dem Dokument «Zusammenstellung der Änderungen im Genehmigungsverfahren».
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2024
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2024
Zonenplan Gewässerräume 1:5'000, 2024
Zusammenfassung der Änderungen im Genehmigungsverfahren, 2024
Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachträgliche Änderung des Zonenplans Siedlung mit Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung liegt vom 24. Februar bis 27. März 2023 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Die 3. öffentliche Auflage der Änderungen nach der 2. Auflage findet vom 13. Januar bis 13. Februar 2023 statt.
Zusammenstellung der Änderungen nach der 2. Auflage
Baureglement (BR) 2023
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2023
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2023
Zonenplan Gewässerräume 1:5'000, 2023
Zonenplan Naturgefahren 1:5'000, 2023
Ergänzende Unterlagen
Die öffentliche Auflage fand vom 8. April bis 9. Mai 2022 statt.
Gegenstand des Auflageverfahren nach Art. 60 BauG waren die unten aufgeführten grundeigentümerverbindlichen Instrumente:
Baureglement (BR), 2022
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2022
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2022
Zonenplan Gewässerräume 1:5‘000, 2022
Zonenplan Naturgefahren 1:5‘000, 2022
Ergänzende Unterlagen
Inventarplan 1:5'000, 2022
Erläuterungsbericht 2022
Vorprüfungsbericht 2020
Mitwirkungsbericht 2021
Entwicklung Areal Wohnheim Belp: Bericht 2019
Auflageort: Die Unterlagen konnten während 30 Tagen von April bis Mai 2022 auf der Gemeinde Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sprechstunden: Im Rahmen des Auflageverfahren fanden an drei Daten (13. April, 27. April und 3. Mai 2022, von 17-20 Uhr) zusätzlich Sprechstunden auf der Gemeindeverwaltung statt. An diesen Terminen standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und des Planerteams, nach telefonischer Voranmeldung, für Auskünfte zur Verfügung.
Einsprachebefugnis: Zur Einsprache gegen grundeigentümerverbindliche Pläne und Vorschriften befugt sind Personen, welche durch das Bauvorhaben unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind sowie die Behörden der Gemeinden und Organe von Gemeindeverbindungen. Die Einsprachebefugnis von privaten Organisationen richtet sich nach Art. 35a und Art. 35c Abs. 3 BauG. In Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Einsprachefrist: Einsprachen und Äusserungen waren innerhalb der Auflagefrist (8. April bis 9. Mai 2022) schriftlich an die Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrassse 13, Postfach 64, 3123 Belp, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Richtpläne Energie, Landschaft, Siedlung und Verkehr zeigen den Handlungsbedarf in den jeweiligen Bereichen. Im Massnahmenteil sind die konkreten Massnahmen und Projekte, die es zur Umsetzung braucht, festgehalten. Die Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümerschaft. Richtpläne werden durch den Gemeinderat beschlossen.
Der Gemeinderat hat die Richtplanung aufgrund der Ablehnung der Ortsplanungsrevision im Herbst 2021 überarbeitet und auf eine wesentlich reduzierte mittelfristige Entwicklung angepasst.
Siedlung
Richtplan Siedlung: Richtplankarte, 2022
Richtplan Siedlung: Massnahmen, 2022
Richtplan Siedlung: Erläuterungsbericht, 2022
Landschaft
Richtplan Landschaft: Richtplankarte, 2022
Richtplan Landschaft: Massnahmen, 2022
Richtplan Landschaft: Erläuterungsbericht, 2022
Verkehr
Richtplan Verkehr_Bericht 2022
Richtplan Verkehr_Richtplankarte Multimodale Massnahmen 2022
Richtplan Verkehr_Richtplankarte Motorisierter Individualverkehr 2022
Richtplan Verkehr_Richtplankarte Fussverkehr 2022
Richtplan Verkehr_Richtplankarte Veloverkehr 2022
Richtplan Verkehr_Richtplankarte öffentlicher Verkehr 2022
Energie
Richtplan Energie: Richtplankarte, 2022
Richtplan Energie: Massnahmen, 2022
Richtplan Energie: Erläuterungsbericht, 2022
Warum wird wieder über eine Ortsplanungsrevision abgestimmt?
Vom Bund und Kanton gibt es zu verschiedenen Planungsinstrumenten Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Frist für die Festlegung der Gewässerräume ist bereits am 31. Dezember 2018 verstrichen. Weiter muss die Gemeinde Belp mit dem Zonenplan Naturgefahren die revidierte Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung überführen. Zudem muss das Baureglement der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst werden. Dafür wird den Gemeinden eine Frist bis am 31. Dezember 2023 gewährt. Und schliesslich sind verschiedene Infrastrukturprojekte der Gemeinde blockiert, da diese mit den alten Bestimmungen des Baureglements nicht umgesetzt werden können.
Ist mit der Annahme der Ortsplanungsrevision 2022 mit einem Bevölkerungswachstum zu rechnen?
Nein. Jegliche Massnahmen der Ortsplanung Version 2021, die ein Bevölkerungswachstum ermöglicht hätten, sind in der Nutzungsplanung nicht mehr enthalten.
Welche Folgen hätte eine Ablehnung der Ortsplanung 2022?
Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
Der Kanton hat den Gemeinden für die Anpassungen im Baureglement eine Übergangsfrist bis Ende 2023 eingeräumt. Somit gelten ab dem 1. Januar 2024 automatisch die Bestimmungen der BMBV. Dies führt faktisch zu einem Baustopp, denn die Verordnung legt fest, wie gemessen wird, jedoch fehlt im gemeindeeigenen Baureglement das effektive Mass als Grundlage.
Zonenplan Gewässerräume
Die Gemeinden sind gemäss Bundesgesetz dazu verpflicht, die Gewässerrräume festzulegen. Hier besteht kein Spielraum. Im Moment gelten Übergangsbestimmungen, die strenger als die geplanten Gewässerräume sind. Konkret hätte eine Ablehnung der Ortsplanung mit dem Zonenplan Gewässerräume finanzielle Folgen bei einem konkreten Projekt: Beim laufenden Hochwasserschutzprojekt unteres Gürbetal des Wasserbauverbands Untere Gürbe und Müsche (Kostenteiler für Belp 46.17%) sind Subventionen in der Höhe von CHF 2 Mio. an einen genehmigten Zonenplan Gewässerräume gekoppelt.
Erneuerung der Schulanlage Mühlematt
Der Neubau der Schulanlage Mühlematt ist von den Stimmberechtigten mit der Genehmigung des Kredits für ein Wettbewerbsverfahren gutgeheissen worden. Als Basis dienten die Bestimmungen des neuen Baureglements. Eine Ablehnung hat zur Folge, dass die weitere Bearbeitung des Siegerprojekts blockiert ist. Im aktuellen Baureglement ist die maximale Gebäudelänge auf 40 m und die Geschosszahl auf 3 beschränkt. Bleibt das heute rechtskräftige Baureglement in Kraft, kann dem Projekt die Baubewilligung nicht erteilt werden.
Welchen Zusammenhang hat die Änderung bei den Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) im Dorfkern mit konkreten Sanierungsmassnahmen bei der Schulanlage Dorf?
Mit der Zusammenlegung der beiden Zonen für öffentliche Nutzung "ZöN Dorf" und "ZöN Schloss" wird die planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Schulanlage Dorf geschaffen. Konkret wird ein Ersatzbau der Turnhalle, der auf das Grundstück des Schlosses ragt, bewilligungsfähig.
Mit der Ablehnung der Ortsplanungsrevision im September 2021 hat sich die finanzielle Situation der Gemeinde geändert. Eine Priorisierung der Projekte musste vorgenommen werden. Zur Zeit ist in Abklärung, ob eine «Auffrischung/Sanierung» des Schulhauses Dorf zur Erfüllung der Vorgaben des Lehrplans 21 erfolgen kann und welche Investitionen in die Turnhalle getätigt werden sollen.
Warum muss der Kindergarten Kefiggässli ersetzt werden?
Die Lebensdauer des Kindergartens ist abgelaufen bzw. sogar überfällig. Eine Sanierung des bestehenden Pavillons ist unmöglich. Ein Ersatzbau am bisherigen Standort widerspricht der gesamten Schulraumplanung sowie dem Konzept der Dorfkernplanung.
Hat der Neubau des Lehrschwimmbeckens bei der Schulanlage Neumatt einen Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ?
Ein neues Lehrschwimmbecken Neumatt könnte basierend auf der heutigen baurechtlichen Grundordnung mit den benötigten Dimensionen gebaut werden. Beim Lehrschwimmbecken ist es mehr eine Frage der finanziellen Prioritäten. Ist es tatsächlich opportun, den Neubau eines Lehrschwimmbeckens anzugehen, wenn Sanierungen bei Kindergärten und Schulrumerweiterungen dringlich sind? Um alle Projekte in den nächsten Jahren realisieren zu können, wären die Mehrwerteinnahmen aus der abgelehnten Ortsplanungsrevision (Urnenabstimmung vom 26. September 2021) nötig gewesen. Die berechneten Mehrwerteinnahmen werden der Gemeinde Belp nicht zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat möchte daher den Neubau des Lehrschwimmbecken zurückzustellen.
Öffentliche Informationsveranstaltung vom 1. November 2022
Der Gemeinderat stellt die zwei Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2022 vor.
Die Informationsveranstaltung findet am 1. November 2022 um 19.30 Uhr im Dorfzentrum (Aaresaal) statt. FLYER vom 1.11.2022
Beiträge im DerBelper
Feb. 2022: Ortsplanung - neue Volksabstimmung Ende 2022 in Arbeit
Medienmitteilungen der Gemeinde Belp
8. April 2022: Öffentliche Auflage
Medienberichterstattung
Gemeinde Belp
Planung und Infrastruktur
Güterstrasse 13, 3123 Belp
031 818 22 40 bauabteilung@belp.ch
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |