Gemäss eidg. Raumplanungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet ihre Ortsplanung in definierten Zeitabständen zu aktualisieren.
Die aktuell gültigen Instrumente baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Belp stammen aus dem Jahr 2008, diejenigen der früheren Gemeinde Belpberg datieren vom Jahr 2002. Die Gemeindefusion und die geänderten Rahmenbedingungen (Raumplanungsgesetz, kantonaler Richtplan) machen eine Gesamtrevision unumgänglich.
Die Ortsplanung ist die Leitdisziplin für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Gemeinde und umfasst zwei Phasen.
Am Sonntag, 26. September 2021, haben die Belperinnen und Belper über die Ortsplanungsrevision Belp abgestimmt. Alle Vorlagen wurden mit einer Stimmbeteiligung von 65,3 % abgelehnt.
Detailresultate der Abstimmung
Gegenstand der Abstimmung waren die folgenden Dokumente:
Baureglement (BR), September 2021
Zonenplan Gewässerraum, September 2021
Zonenplan Landschaft, September 2021
Zonenplan Naturgefahren, September 2021
Zonenplan Siedlung, September 2021
Erläuterungsbericht, September 2021
Botschaft Urnenabstimmung, September 2021
Ergänzende Informationen:
Stellungnahme des Gemeinderates zum Flyer "Für eine lebenswerte und finanzierbare Zukunft"
11. September 2021, BZ: Umstrittene Ortsplanung_Belp reizt Belp
Die öffentliche Auflage fand vom 9. April - 10. Mai 2021 statt.
Gegenstand des Auflageverfahren nach Art. 60 BauG waren die unten aufgeführten grundeigentümerverbindlichen Instrumente:
Die für die Urnenabstimmung gültigen Dokumente (Version Sept. 2021) befinden sich in der Rubrik zur "Urnenabstimmung 26.9.2021".
Zonenplan Siedlung 1:2'500, April 2021
Zonenplan Landschaft 1:5'000, April 2021
Zonenplan Gewässerräume 1:5‘000 , April 2021
Zonenplan Naturgefahren 1:5‘000, April 2021
Baureglement (BR), April 2021
Ergänzende Unterlagen
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, April 2021
Inventarplan, April 2021
Mitwirkungsbericht vom April 2021
Vorprüfungsbericht vom 28. Juli 2020
Arealentwicklung Güterstrasse Sägetstrasse: Schlussbericht
Arealentwicklung Schafmatt: Machbarkeitsstudie
Arealentwicklung Schafmatt: Planungsbericht
Entwicklung Areal Aemmenmatt: Schlussbericht
Entwicklung Areal Hohburg: Zwischenbericht
Entwicklung Areal Muracher: Zwischenbericht
Entwicklung Areal Steinbach: Schlussbericht
Entwicklung Areal Traube: Zwischenbericht
Entwicklung Areal Wohnheim Belp: Bericht
Testplanung Dorfkern 2020: Beurteilungsbericht
Am 9. April 2021 hatten alle Haushalte der Gemeinde Belp einen mehrseitigen Flyer mit Erläuterungen zur geplanten Siedlungs- und Landschaftsentwicklung sowie mit den Informationen zur öffentlichen Auflage erhalten.
Ausstellung: Die Pläne und Modelle konnten während 30 Tagen von April bis Mai 2021 in einer öffentlichen Ausstellung m Gürbesaal des Dorfzentrums, Dorfstrasse 30 in Belp, begutachtet werden.
Sprechstunden: Im Rahmen des Auflageverfahren fanden an drei Daten (27. April, 28. April, 3. Mai 2021, von 17-20 Uhr) zusätzlich Sprechstunden im Gürbesaal im Dorfzentrum statt. An diesen Terminen standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und des Planerteams, nach telefonischer Voranmeldung, für Auskünfte zur Verfügung. Der direkte Dialog wurde von den Belper Bevölkerung genutzt.
Mailbox für Fragen: Während der Auflagefrist (9. April – 10. Mai 2021) konnten Fragen zusätzlich unter bauabteilung@belp.ch gestellt werden.
Einsprachebefugnis: Zur Einsprache gegen grundeigentümerverbindliche Pläne und Vorschriften befugt sind Personen, welche durch das Bauvorhaben unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind sowie die Behörden der Gemeinden und Organe von Gemeindeverbindungen. Die Einsprachebefugnis von privaten Organisationen richtet sich nach Art. 35a und Art. 35c Abs. 3 BauG. In Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Einsprachefrist: Einsprachen und Äusserungen waren innerhalb der Auflagefrist (9. April - 10. Mai 2021) schriftlich an die Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrassse 13, Postfach 64, 3123 Belp, zu richten. Eine Einsprache musste einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Ortsplanungsrevision entstand unter breitem Einbezug der Bevölkerung. Mindesten drei Mal hatten interessierte Belper Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mitzudiskutieren.
Mitwirkung beim Start der Ortsplanungsrevision
Beim Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) wurden Varianten erarbeitet und von 2015 bis 2016 mit Interessierten an Workshops und Informationsveranstaltungen breit diskutiert. Dabei stand die Frage im Vordergrund: «Lieber so oder lieber so?» Das führte zu konstruktiveren Dialogen. Anregungen konnten geprüft werden und in die nächsten Entwürfe einfliessen. Diese Phase fand ihren Abschluss mit der Genehmigung des REK durch den Gemeinderat im November 2016.
Mitwirkung in Phase 2
Die zweite Mitwirkungsphase startete im April 2018 mit der ersten öffentlichen Auflage der Zonenpläne und des Baureglements. Die Rückmeldungen wurden im Vorprüfungsdossiers für das Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) integriert. Nach erfolgter Vorprüfung durch das AGR und Bereinigung durch die Gemeinde Belp konnten die aktualisierte Planung an der Informationsveranstaltung vom 18. August 2020 der Bevölkerung vorgestellt werden. Von April bis Mai 2021 fand erneut eine öffentliche Auflage statt.
Urnenabstimmung
Am 26. September 2021 wurde eine Urnenabstimmung durchgeführt. Die Bevölkerung wurde eingeladen, sich mit ihrer Stimme an der Entwicklung der Gemeinde zu beteiligen. Alle Vorlagen wurden abgelehnt.
Mit der Teilrevision des kantonalen Raumplanungsgesetzes (RPG) und den Anpassungen in der Baugesetzgebung und im kantonalen Richtplan hat sich der Fokus der Raumplanung vom Wachstum in die Fläche zur Siedlungsentwicklung nach innen verschoben. Gefordert sind eine haushälterische Nutzung des Bodens und der damit verbundene Schutz des Kulturlands. Auch die revidierte Ortsplanung Belp richtet sich nach diesen neuen Vorgaben und setzt einen deutlichen Schwerpunkt auf Massnahmen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets.
Richtpläne
Die Richtpläne Energie, Landschaft, Siedlung und Verkehr zeigen den Handlungsbedarf in den jeweiligen Bereichen. Im Massnahmenteil sind die konkreten Massnahmen und Projekte, die es zur Umsetzung braucht, festgehalten. Die Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, nicht aber für die Grundeigentümerschaft. Richtpläne werden durch den Gemeinderat beschlossen.
Energie
Richtplan Energie: Erläuterungsbericht, 15.12.2020
Richtplan Energie: Massnahmen, 15.12.2020
Richtplan Energie: Richtplankarte, 18.12.2020
Verkehr
Landschaft
Richtplan Landschaft: Erläuterungsbericht, 8.4.2021
Richtplan Landschaft: Massnahmen, 8.4.2021
Richtplan Landschaft: Richtplankarte, 8.4.2021
Siedlung
Richtplan Siedlung: Erläuterungsbericht, 8.4.2021
Richtplan Siedlung: Massnahmen, 8.4.2021
Richtplan Siedlung: Richtplankarte, 8.4.2021
Nutzungsplanung
Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind die Zonenpläne (Nutzungsplanung) sowie das Baureglement. Diese Pläne und Vorschriften sind für die Grundeigentümer verbindlich und müssen vor der Beschlussfassung öffentlich aufgelegt werden.
Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) stellt die Weichen für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Belp. Unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet, gewährleistet es eine breit abgestützte, zukunftsweisende Entwicklung der Gemeinde.
Der Planungshorizont beim REK beträgt rund 25 Jahre und soll die strategische Gemeindeentwicklung bis 2040 sicherstellen.
Das räumliche Entwicklungskonzept wurde von Nov. 2015 bis Mai 2016 mit einer Begleitgruppe erarbeitet und in einer öffentlichen Werkstattveranstaltung engagiert diskutiert. Der Gemeinderat stellte das räumliche Entwicklungskonzept (REK) anschliessend im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Diskussion. Die Mitwirkung dauert vom 15. August bis 23. September 2016.
Am 17. November 2016 hat der Gemeinderat das Räumliche Entwicklungskonzept, unter Würdigung der Mitwirkungseingaben, genehmigt.
Räumliches Entwicklungskonzept, Nov. 2016
Konzeptkarte Siedlung, Nov. 2016
Konzeptkarte Verkehr, Nov. 2016
Konzeptkarte Landschaft, Nov. 2016
Das Räumliche Entwicklungskonzept bildet die zentrale Grundlage für die verfeinerte Richt- und Nutzungsplanung für 12-15 Jahre.
Chronologie der Etappen der Ortsplanungsrevision 2015-2021.
Phase 1: Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
Phase 2: Richt- und Nutzungsplanung
Video
Ortsplanungsrevision Belp (3:11 Min.)
Ortsplanungsrevision, Areal Aemmenmatt (2:45) Min.
Ortsplanungsrevision, Areal Muracher (2:37 Min.)
Ortsplanungsrevision, Areal Traube (2:53 Min.)
Beiträge im DerBelper
März 2021: Das 2021 ist für Belp ein wichtiges Jahr
April 2021: Das Zielbild Ortsplanung passt zum Belper Leitbild
Mai 2021: Entwicklung des Dorfzentrums
Juli 2021: Ist die Entwicklung teuer oder günstig?
Medienmitteilungen der Gemeinde Belp
26. Sept. 2021: Ortsplanungsrevision an der Urne abgelehnt
8. April 2021: Die öffentliche Auflage startet am 9. April 2021
2. Juni 2021: 119 Einsprachen zur Ortsplanung
13. Juli 2021: Gemeinderat beschliesst wesentliche Änderungen
Medienberichterstattung
26. Sept. 2021, BZ: Komitee schlägt Gemeinderat und Parteien
11. Sept. 2021, BZ: Umstrittene Ortsplanung - Belp reizt Belp
4. Sept. 2021, Bäup.ch: Was ist zuviel, genug oder zuwenig Wachstum?
12. April 2021, BZ: Wohnen neben dem Schloss
Gemeinde Belp
Planung und Infrastruktur
Güterstrasse 13, 3123 Belp
031 818 22 40 bauabteilung@belp.ch
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |