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Lehrschwimmbecken ab 6. Januar 2025 wieder in Betrieb

17.12.2024

Am Montag, 6. Januar 2025, wird der Betrieb des Lehrschwimmbeckens wieder aufgenommen. Dies, nachdem das Becken Ende Juni 2024 geschlossen werden musste. Der Grund für die damalige Schliessung lag darin, dass im Rahmen einer Zustandsanalyse Zweifel an der Statik des Gebäudes und der Verdacht auf Asbestvorkommen aufgekommen sind.

In der Folge sind umfangreiche Untersuchungen vorgenommen worden. In der Berichterstattung dieser Untersuchungen wird die Gemeinde darüber informiert, dass der Aufenthalt im Gebäude und der Betrieb der Anlage ohne Einschränkung möglich ist. Fasern von Asbest sind weder in der Raumluft noch in den Baustoffen nachgewiesen worden.

Das Lehrschwimmbecken ist für den weiteren Betrieb ertüchtigt worden. Das ist nicht mit einer Sanierung gleichzusetzen. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Technik der Anlage nach immerhin 50 Jahren Betriebszeit ihren Dienst versagt.

Die gleiche Zustandsanalyse lieferte den Verdacht auf Asbest im Westtrakt des Oberstufenzentrums. Sehr kurzfristig sind Raumluftmessungen durchgeführt worden – Befund negativ, also kein Asbest in der Raumluft. Es gab somit keinen unmittelbaren Anlass, den Gebäudetrakt zu schliessen. In der Folge sind die Deckenmaterialien untersucht worden. Dabei hat sich gezeigt, dass an den Decken unter dem Holztäfern Restanzen von Spritzasbest vorhanden sind. Dies ist bei allen drei Geschossen im Westtrakt der Fall, wobei im Erdgeschoss der Spritzasbest durch einen aufgetragenen Schaumstoff als gebunden betrachtet werden kann.

Der Gemeinderat hat nun die Kredite für eine Asbestsanierung des gesamten Westtrakts gemäss der Normen von Forum Asbest Schweiz bewilligt. Diese wird so rasch wie möglich geplant und soll im Sommer 2025 vorgenommen werden. Diese Arbeiten sind im Hinblick auf die bauliche Erneuerung der Schulanlage Mühlematt nicht umsonst. Bei Verdacht auf Asbest ist auch bei einem Rück- oder Umbau eine separate Schadstoffsanierung unumgänglich. Bis zur erfolgten Sanierung wird die Raumluft regelmässig gemessen und die Resultate analysiert.

Mit den besten Wünschen für die kommenden Festtage,

Der Gemeinderat

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    Gestützt auf Artikel 35a der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat bekannt, dass die Stimmberechtigten an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 folgende Geschäfte genehmigt haben, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
 
 

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