06.12.2024
Gestützt auf Artikel 35a der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat bekannt, dass die Stimmberechtigten an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 folgende Geschäfte genehmigt haben, die dem fakultativen Referendum unterstehen:
Erweiterung und Neubau Kindergarten Steinbach
Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 1'700'000 (inkl. MWST) für die Erweiterung und den Neubau beim Kindergarten Steinbach.
Dorfzentrum Sanierung Gastroküche
Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 850'000 (inkl. MWST) für die Sanierung der Gastroküche des Restaurants Kreuz.
Anmietung Räumlichkeiten Sägetstrasse 5
1. Genehmigung des einmaligen Verpflichtungskredits von CHF 615'000 (inkl. MWST) für Mieterausbau, Umzug, Mobiliar und ICT an der Sägetstrasse 5 für die Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts (RSB).
2. Genehmigung des jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredits für die Miete an der Sägetstrasse 5 für die Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts (RSB) von CHF 159'010 (inkl. Heiz-/Nebenkosten, jedoch exkl. Teuerung). Die Beiträge der Anschlussgemeinden des RSB von insgesamt rund 46 % oder gerundet CHF 73'200 werden zur Kenntnis genommen.
Fakultatives Referendum
Nach Artikel 35a der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, mit einem Referendumsbegehren die Geschäftsbehandlung an der Urne zu erwirken. Innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 13. Januar 2025 (Poststempel), können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Urnenabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum).
Im Zeitpunkt des Gemeindeversammlungsbeschlusses waren in kommunalen Angelegenheiten 7'942 Stimmberechtigte verzeichnet.
Die Geschäftsakten liegen in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Gartenstrasse 2, zur Einsichtnahme auf.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist an den Gemeinderat Belp, Gartenstrasse 2, Postfach, 3123 Belp, zu richten.
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |