26.09.2021
Die Belper Bürgerinnen und Bürger haben über die Entwicklung der Gemeinde Belp in den nächsten 12 bis 15 Jahren abgestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 65,3 Prozent. Sowohl die Hauptvorlage, wie auch die drei Teilvorlagen, wurden am 26. September 2021 abgelehnt.
Die Abstimmung fand gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung an der Urne statt. Der Gemeinderat hatte von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die Hauptvorlage sowie über drei Gebiete separat abstimmen zu lassen.
Hauptvorlage: Revision der baurechtlichen Grundordnung.
Änderung der baurechtlichen Grundordnung mit den Instrumenten Baureglement, Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft, Zonenplan Gewässerräume und Zonenplan Naturgefahren.
1‘893 JA-Stimmen zu 2‘969 Nein-Stimmen
Teilvorlage 1: Einzonung ZPP Nr. XXII „Traube“.
1‘251 JA-Stimmen zu 3‘611 Nein-Stimmen
Teilvorlage 2: Einzonung ZPP Nr. XXIII „Muracher“.
1‘346 JA-Stimmen zu 3‘501 Nein-Stimmen
Teilvorlage 3: Umzonung ZPP Nr. XVIII „Eichholzweg“.
1‘597 JA-Stimmen zu 3‘253 Nein-Stimmen
Durch die Ablehnung bleibt die heute rechtskräftige baurechtliche Grundordnung in Kraft. Die Gemeinde kann ihre Entwicklungsziele gemäss Räumlichem Entwicklungskonzept und der kommunalen Nutzungsplanung nicht umsetzen.
Botschaft Urnenabstimmung 26.09.2021
Belp, 26. September 2021
Der Gemeinderat
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