06.12.2024
An der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Belp haben 179 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger bzw. 2,25 % teilgenommen.
Es wurden folgende Geschäfte behandelt:
Traktandum 1: Budget 2025 – Genehmigung
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung das Budget 2025 genehmigt.
Traktandum 2: Wahl Rechnungsprüfungsorgan – Genehmigung
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung die ROD Treuhand AG als externes Revisionsorgan im Sinne der kantonalen Gemeindeverordnung für die Legislaturperiode 2025 – 2028 gewählt und den dafür nötigen Verpflichtungskredit von CHF 15'500 (exkl. Teuerung) genehmigt. Dem Gemeinderat wurde die Kompetenz erteilt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
Traktandum 3: Erweiterung und Neubau Kindergarten Steinbach
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von CHF 1'700'000 (inkl. MWST) für die Erweiterung und den Neubau beim Kindergarten Steinbach genehmigt.
Traktandum 4: Dorfzentrum Sanierung Gastroküche
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von CHF 850'000 (inkl. MWST) für die Sanierung der Gastroküche des Restaurants Kreuz genehmigt.
Traktandum 5: Anmietung Räumlichkeiten Sägetstrasse 5
Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung den einmaligen Verpflichtungskredit von CHF 615'000 (inkl. MWST) für Mieterausbau, Umzug, Mobiliar und ICT an der Sägetstrasse 5 für die Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts (RSB) genehmigt.
Ebenfalls genehmigt wurde der jährlich wiederkehrende Verpflichtungskredit von CHF 159'010 (inkl. Heiz-/Nebenkosten, jedoch exkl. Teuerung) für die Miete an der Sägetstrasse 5 für die Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdiensts (RSB). Dabei hat die Versammlung von den Beiträgen der Anschlussgemeinden des RSB von insgesamt rund 46 % oder gerundet CHF 73'200 Kenntnis genommen.
Traktandum 6: Verleihung des «Prix Belp»
Der «Prix Belp 2024» wurde verliehen an Frau Dr. Silvana Speck für ihr grosses und langjähriges Engagement als Ärztin im Bereich Kinder- und Jugendmedizin.
Traktandum 7: Verschiedenes, Orientierungen
Rechtsmittel: Gegen die gefassten Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 1 und 2 VRPG).
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
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Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
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