08.05.2024
Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom 04. April 2024.
Daniela Schädeli startet am 1. August 2024 als neue Leiterin Familie und Bildung. Sie hat langjährige Erfahrungen als Schulleiterin und hat – nebst anderen Studienabschlüssen- einen Master of Science in Erziehungswissenschaften abgeschlossen. Mit Daniela Schädeli, konnte eine kompetente und erfahrene Führungsperson eingestellt werden, welche die Entwicklung der Abteilung Familie und Bildung wesentlich prägen wird.
Als Gelingensbedingung für die neue Abteilungsleitung hat der Gemeinderat einen neuen Bereich Familie beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat die bisher befristeten Stellenprozente beim Schulsekretariat als unbefristet bewilligt und um 30% aufgestockt. Damit soll die administrative Unterstützung der Schulleitenden verbessert werden.
Auf Grund der hohen Auslastung der Tagesschule wurden die Leitungsprozente um 10 Stellenprozente auf gesamthaft 50 Stellenprozente erhöht.
Auf dem Abschnitt der Kantonsstrasse der Dorfstrasse ab der Kreuzung Restaurant Frohsinn und der Käsereistrasse bis zum Lindenkreisel wird eine Tempo 30 Zone erstellt und die bestehenden Zonensignalisationen Mittelstrasse, Dorfstrasse und Sägetstrasse werden zurückgebaut. Mit Tempo 30 wird die Sicherheit für Velofahrende sowie Fussgänger erhöht und die Lärmbelastung reduziert.
Der Entscheid für bzw. gegen BelpmoosSolar soll durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Belp beschlossen werden. Zur Diskussion stand auch ein mögliches Verfahren mit einer kantonalen Überbauungsordnung. Mit der kommunalen Nutzungsplanung wird die Bevölkerung einbezogen und kann sich direkt im demokratischen Prozess einbringen. So wird die Bevölkerung an der Gemeindeversammlung bzw. an der Urne über eine Umsetzung von BelpmoosSolar beschliessen. Nach diesem Verfahrensbeschluss wird nun das Vorgehen mit der Bauherrschaft BelpmoosSolar konkretisiert.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat Vorbehalte zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision vorgebracht. Die Gemeinde hat diese Vorbehalte geprüft und erarbeitet Anpassungen. Diese Anpassungen bzw. Veränderungen werden nun erneut durch das AGR geprüft. Falls Änderungen zur letzten Auflage für die Genehmigung notwendig sind, werden diese zur Kenntnisnahme nochmal öffentlich aufgelegt.
Einwohnergemeinde Belp
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