08.05.2024
Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 25. April 2024
Die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Belp schliesst bei einem Umsatz von CHF 70,6 Mio. mit einem Ertragsüberschuss im allgemeinen Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen), vor Einlage in die finanzpolitische Reserve, von CHF 7'294'200 ab. Gegenüber dem Budget bedeutet dies eine Besserstellung um CHF 4'199'600.
Weitere Details können der website entnommen werden:
Die Entwicklung von Mitarbeitenden findet mehrheitlich on-the-job statt, z.B. durch Lernen an den täglichen Herausforderungen, durch Selbststudium von Fachartikel oder durch Wissensaustausch im Team. Ein ebenso wichtiger Teil sind externe Aus- und Weiterbildungen. Das Potential von Mitarbeitenden kann noch gezielter gefördert werden, Teams bleiben gemeinsam up-to-date und Dienstleistungen können professionell erbracht. In diesem Kontext wurde die Verordnung über die Weiterbildung komplett revidiert.
Die neue Verordnung zur Weiterbildung tritt per 1. Mai 2024 in Kraft.
Die Gesetzgebung über die digitale Verwaltung führt das digitale Primat für Kanton, Gemeinden und andere Behörden verbindlich ein. Digitalisierungsvorhaben insbesondere auch von Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden sind voranzutreiben. Dazu sind neue Gefässe zu schaffen sowie Kompetenzen zu definieren, die eine gemeinsame Finanzierung, agile Abwicklung und übergreifende Steuerung von Digitalisierungsvorhaben mit den Gemeinden sowie innerhalb der Verwaltung ermöglichen.
Für die Umsetzung hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 130'000 genehmigt.
Die bestehende Verkehrssituation sowie die künftig absehbare resp. kapazitätsmässig mögliche Verkehrsentwicklung soll mit einer Verkehrsstudie untersucht werden. Zur Erarbeitung der Verkehrsstudie hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 60'000 genehmigt und die Firma B+S AG aus Bern mit den Arbeiten beauftragt.
Auf der Flugplatzstrasse, Abschnitt Terminal bis zum Zugang Schwimmbad könnte mit der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h die Sicherheit des Veloverkehrs verbessert werden. Der Gemeinderat Belp hat beschlossen, dass der Kanton für diesen Strassenabschnitt ein Gutachten erarbeitet werden soll.
Infolge des Umzugs der langjährigen Mieterin in eine Neuüberbauung soll die Gewerbefläche ebenfalls für die Wohnnutzung geöffnet werden. Entsprechend wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Mindestanteil an Gewerbenutzung gestrichen. Diese Korrektur soll nun auch auf Stufe Überbauungsordnung nachvollzogen werden. Der Gemeinderat hat die Einleitung des Vorprüfungsverfahren genehmigt.
Der Anteil der Gemeinde Belp am Projektierungskredit von CHF 145'000 wird genehmigt. Der Kostenverteiler zwischen den Gemeinden (Belp 40%, Muri 49%, Kanton 11%) wird zur Kenntnis genommen. Mit den Arbeiten wird die Ingenieurgemeinschaft Hartenbach&Wenger aus Bern beauftragt.
Am 3. Juni 2021 hat der Gemeinderat der Öffnung der Auguetbrücke für den Veloverkehr zugestimmt. Für die Umsetzung der Velorouten ist auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 561 (Eigentum der Erbengemeinschaft) ein Radwegrecht einzutragen. Der Entwurf des Dienstbarkeitsvertrages wird genehmigt.
Der Neubau «Bauhaus» befindet sich im Endspurt. Der Verkaufsladen VOLG hat seit Ende November 2023 geöffnet. Die Verbindungswege wurden im Januar 2024 asphaltiert. Die bestehenden Verkehrsbeschränkungen sind aus rechtlicher Sicht aufzuheben. Der Gemeinderat hat die neuen Signalisationsmassnahmen genehmigt und zur Publikation freigegeben.
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