07.03.2024
Nachfolgend die Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Februar 2024
Die Eignerstrategie wurde neu verfasst. Sie erteilt der Energie Belp AG einen grösseren Handlungsspielraum als die Eignerstrategie vom 7. Mai 2020. Durch die Gründung der Aktiengesellschaft im Jahr 2021 hat die Gemeinde die Verantwortung bezüglich betrieblicher Führung bewusst an die Energie Belp AG übertragen. Mit der Eignerstrategie soll sichergestellt werden, dass sich die Energie Belp AG unternehmerisch entwickeln kann. Die Gemeinde überträgt mit dem Versorgungsreglement die öffentlichen Aufgaben an die Energie Belp AG und steuert diese als Alleinaktionärin gemäss Obligationenrecht.
Die Eigentümerin der Parzelle 319 plant einen gedeckten Sitzplatz an der Dorfstrasse 41 im Nordwesten der Parzelle. Die Baute soll mit einem Grenzabstand von 2.1 m an die Parzelle 1900 (Eigentümerin Gemeinde Belp) gestellt werden. Dadurch wird der im Baureglement der Gemeinde Belp (BauR) umschriebene Grenzabstand, der für bewohnte An- und Nebenbauten einen Abstand von 4 m verlangt, unterschritten. Die Gemeinde erteilt das Näherbaurecht unentgeltlich. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eintrag in das Grundbuch entstehen, gehen alle zu Lasten der Gesuchstellerin.
Da die Besetzung der Abteilungsleitung Familie und Bildung in der ersten Ausschreibung im Herbst 2023 nicht erfolgreich war, wurde mit Reto Lindegger vereinbart, sein Mandat als interimistischer Abteilungsleiter Familie und Bildung vorerst bis 31. August 2024 zu verlängern. Die Stelle wurde wieder ausgeschrieben, mit dem Ziel, die Leitung Familie und Bildung per Schuljahresbeginn 2024/25 wieder unbefristet besetzen zu können.
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