01.09.2023
Nachfolgen die Beschlüsse des Gemeinderates im Rahmen seiner Sitzungen vom 6. Juli, 17. August und 31. August
Am 27. April 2023 hat der Gemeinderat in einem ersten Schritt einen Projektierungskredit von CHF 75'000 genehmigt, um den Ersatz des Kindergartens Kefigässli weiterzubearbeiten. Für die gesamte Projektierung für die SIA-Phasen 31/32 + 33 muss ein Projektierungskredit von CHF 155'000 genehmigt werden.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 6. Juli 2023 die zweite Tranche des Projektierungskredits im Umfang von CHF 80'000 genehmigt. Mit dem Baubewilligungsverfahren soll noch vor der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch die Gemeindeversammlung gestartet werden. Diese wird voraussichtlich im März 2024 über die Erneuerung des Kindergartens befinden.
Am 27. April 2023 hat der Gemeinderat in einem ersten Schritt einen Projektierungskredit von CHF 76'000 genehmigt und den Einbau eines Lifts mit der Umnutzung der Abwartswohnung in Schulraum beschlossen. Für die gesamte Projektierung für die SIA-Phasen 31/32 + 33 muss ein Projektierungskredit von CHF190'000 genehmigt werden.
Daher hat der Gemeindetrat am 6. Juli 2023 die zweite Tranche des Projektierungskredits im Umfang von CHF 114'000 genehmigt. Der Zeitpunkt der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch das zuständige Organ muss noch bestimmt werden.
Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung muss das Dossier in den ÖREB-Kataster überführt werden. Es stellte sich heraus, dass das Einpflegen der Daten komplett neu von Grund auf vorgenommen werden muss. Dies war bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt und verursacht entsprechende Kosten, die nicht im Budget 2023 vorgesehen sind. Der Gemeinderat hat am 6. Juli 2023 einen Nachkredit im Umfang von CHF 33'000 genehmigt.
Aufgrund der Schülerzahlen wird auf das Schuljahr 2024/25 voraussichtlich eine zusätzliche Kindergartenklasse eröffnet. Eine Standortanalyse hat ergeben, dass der bestehende Kindergartenstandort beim Steinbach erweitert werden soll. Mit dem Projekt für einen Erweiterungsbau wurde der Bereich Liegenschaften beauftragt.
Nach der Kündigung von Chantal Fankhauser als Leiterin Familie und Bildung muss die Stelle neu ausgeschrieben werden. Die Stellenausschreibung wurde nach den Sommerferien veröffentlicht. Es wird damit gerechnet, dass die neue Besetzung einige Monate dauern wird. Aus diesem Grund wird für diese Übergangszeit eine externe Leitung der Abteilung Familie und Bildung eingesetzt, welche mit Reto Lindegger besetzt werden konnte. Dafür hat der Gemeinderat einen Nachkredit im Umfang von CHF 88'500 genehmigt.
Die Kreditabrechnung, mit Ausgaben von CHF 109'586.80 und einer Kreditunterschreitung von CHF 75'413.20, wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Seit Jahren führt die Burgergemeinde Belp für die Gemeinde Belp verschiedene Arbeiten aus (Gewässerunterhalt bei Geschiebesammlern, Massnahmen in der Waldpflege, etc.). Mit der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Burgergemeinde werden die Leistungen und Arbeiten nun schriftlich definiert. Der Gemeinderat hat die Leistungsvereinbarung genehmigt.
Die Erblasserin Wyss-Conti Maria Luisa hat die Gemeinde Belp als Alleinerbin eingesetzt. Neben diversen Vermächtnissen ist eine Liegenschaft in der Erbmasse. Da die Liegenschaft für eine Nutzung im öffentlich-rechtlichen Bereich (Verwaltung, Bildung, etc.) nicht geeignet ist, wurde sie verkauft. Der Gemeinderat hat den Kaufvertrag im Umfang von CHF 1'095’000 genehmigt.
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