01.02.2024
Nachfolgend die Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 18. Januar 2024.
Der Gemeindeversammlung vom 21. März 2024 wird für die Teilsanierung des Jugendhauses ein Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 700'000 (inkl. MWST) beantragt. Die geplanten baulichen Massnahmen umfassen die Sanierung von Fassaden und Dach, den Austausch von Fenstern und Fensterläden, die Erhöhung der Brüstungen bei Fenstern und Lauben (zur Absturzsicherheit), die Schaffung eines Fluchtwegs vom Erd- bis ins Dachgeschoss, den Ersatz der Ölheizung durch eine Luftwasserwärmepumpe sowie die Installation einer Photovoltaikanlage mit 35 kWp (Indach-Anlage).
Der Kreuzstock wurde im Jahr 1986 im Zuge des Baus des Dorfzentrums von der Gemeinde Belp erworben. Nach der Fassadensanierung im Jahr 2012 wurden bisher keine weiteren Massnahmen ergriffen. Um eine umfassende Sanierungsstudie zu erstellen, ist eine detaillierte Zustandsanalyse des Gebäudes erforderlich. Der Gemeinderat hat daher einen Projektierungskredit in Höhe von CHF 67'000 (inkl. MWST) genehmigt und das Architekturbüro GHZ Architekten AG aus Belp mit diesen Arbeiten beauftragt.
Die Kommission Verkehr der Regionalkonferenz Bern-Mittelland hat Mitte Oktober 2023 den Schlussbericht «Aktualisierung Regionales Basisstrassennetz MIV» zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Planungs- und Umweltkommission hat die Fragen zum Basisnetz MIV beantwortet und der Gemeinderat hat die Antworten ergänzt und genehmigt.
Die Flurgenossenschaft Toffen-Belp beabsichtigt, das mittlerweile 100-jährige Drainagesystem auf rund 150 ha im Gebiet Heitern-Breitmatt-Bifang zu sanieren. Trotz massiver Erhöhung der Beiträge von Grundeigentümern und Bewirtschaftern sowie kantonaler Kostenbeteiligung stellt das umfangreiche Projekt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Gemeinderat hat einen Beitrag an die Flurgenossenschaft Toffen-Belp im Umfang von CHF 75'000 genehmigt. In den Jahren 2026 und 2027 wird je ein Beitrag von CHF 37'500 ausbezahlt. Allerdings wurde der Beitrag auch an gewisse Bedingungen geknüpft, so zum Beispiel, dass auch die Gemeinde Toffen denselben Gemeindebeitrag ausrichtet, was mittlerweile auch vom Gemeinderat Toffen so zugesichert worden ist.
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