30.10.2023
Für das Jahr 2024 wird im allgemeinen Haushalt (durch Steuern finanziert) ein ausgeglichenes Ergebnis budgetiert. Das Budget 2024 wird an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 verabschiedet.
Basierend auf dem Budget ist im steuerfinanzierten Haushalt ein Ertragsüberschuss von CHF 3'470'400 vorgesehen, welcher jedoch als obligatorische Einlage in die finanzpolitischen Reserven verbucht werden muss. Mit Einbezug der gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen wird mit einem Defizit von CHF 391'100 gerechnet. Die Erfolgsrechnung 2024 weist einen voraussichtlichen Gesamtaufwand von CHF 69'280'300 aus.
Die Steueranlagen und die Gebührenansätze der Spezialfinanzierungen sind nächstes Jahr unverändert vorgesehen. Der Bilanzüberschuss und die finanzpolitischen Reserven der Gemeinde betragen aktuell zusammen rund 26,75 Mio. Franken.
In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von insgesamt 6,12 Mio. Franken geplant. Davon betreffen 938'000 Franken die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen Abwasser und Abfall. 5,18 Mio. Franken sind für Investitionen im allgemeinen Haushalt vorgesehen.
Der Finanzierungsfehlbetrag der Gemeinde wird sich bei einem Cashflow von CHF 2,70 Mio. voraussichtlich auf rund CHF 3,42 Mio. belaufen, welcher teilweise mit Fremdmitteln finanziert werden muss. Das operative Ergebnis im allgemeinen Haushalt, ohne die ausserordentlichen Erträge aus den Entnahmen der Neubewertungsreserve und der Aufwertungsgewinne aus der Überführung der Energie Belp AG in eine Aktiengesellschaft von insgesamt CHF 2'348'900, weist einen Gewinn von CHF 1'121'500 aus.
Der vom Gemeinderat beschlossene Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2028 sieht in der Pla-nungsperiode im allgemeinen Haushalt hohe Investitionsausgaben von durchschnittlich CHF 6,54 Mio. pro Jahr vor. Da die Finanzplanung dank des vorhandenen Eigenkapitals kurz- bis mittelfristig, auch ohne Steuererhöhung, finanziell als tragbar gilt, wird derzeit mit einer unveränderten Steueranlage von 1,40 gerechnet. Bei Zustimmung zur Projektierung der Erneuerung (Neubau oder Sanierung) der Schulanlage Mühlematt des finanzkompetenten Organs soll die Steueranlage jedoch anschliessend erhöht werden.
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