16.11.2021
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. November 2021 den Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2026 verabschiedet. Aufgrund der geplanten hohen Investitionen für die Erneuerung und Erweiterung der Schulanlagen von voraussichtlich 70 – 100 Mio. Franken ist eine Steuererhöhung unumgänglich. Der Gemeinderat sieht deshalb ab 2023 einen Anstieg der Steueranlage um einen Zehntel auf 1,44 vor.
Belp befindet sich aktuell zwar in einer guten finanziellen Ausgangslage. Der Bilanzüberschuss und die finanzpolitischen Reserven betragen zusammen rund 20 Mio. Franken, was 10 Steuerzehnteln entspricht. Allerdings besteht bereits eine Verschuldung von 26 Mio. Franken und die Selbstfinanzierung nimmt insbesondere durch höhere Zahlungen in den kantonalen Finanz- und Lastenausgleich sowie Nachholbedarf beim Sachaufwand ab. Bis 2030 stehen sehr hohe Investitionen an, in erster Linie für die Erneuerung und die Erweiterung des Schulraums, bzw. die Behebung der Naphthalin-Problematik in der Schulanlage Mühlematt. Derzeit wird dafür mit Ausgaben von 70 – 100 Mio. Franken gerechnet, was voraussichtlich jährliche Kapitalkosten in der Höhe von 2,5 Steuerzehnteln auslösen wird.
Um die aktuell tiefe Selbstfinanzierung zu erhöhen und eine vertretbare Neuverschuldung zu erreichen, ist eine Steuererhöhung unumgänglich. Der Gemeinderat sieht deshalb im Aufgaben- und Finanzplan 2021 – 2026 vor, die Steueranlage ab 2023 vorerst um einen Steuerzehntel auf 1,44 Einheiten anzuheben. Nebst den höheren Steuereinnahmen prüft der Gemeinderat zudem laufend Massnahmen, den Cashflow der Gemeinde zu erhöhen. Wenn darauf verzichtet würde, bedeutet dies schlussendlich auch ein Abbau bei bestehenden Leistungen der Gemeinde. Nur aufwandseitige Einsparungen werden voraussichtlich nicht ausreichen. Laut den kantonalen Empfehlungen und nach Rücksprache mit Finanzinstituten hat der Gemeinderat eine Schuldenobergrenze für die Gemeinde von CHF 65 Mio. definiert. D.h. die Verschuldung darf in den nächsten Jahren noch um maximal rund CHF 40 Mio. zunehmen. Damit wird die Projektefinanzierung nicht zulasten der kommenden Generationen verschoben. Schlussendlich sind wohl auch die geplanten Schulrauminvestitionen zu reduzieren und allenfalls aufzusplitten. Wie die erforderlichen Beschlüsse über die Verpflichtungskredite der Schulraumplanung, welche aufgrund ihrer Höhe an der Urne durch die Bevölkerung erfolgen werden, muss auch eine Steuerhöhung letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Budget genehmigt werden.
Detaillierte Erläuterungen:
Aufgaben- und Finanzplan 2021 - 2026
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