25.03.2024
Fakultatives Referendum zu den Geschäften "Ersatzneubau Kindergarten Kefigässli" und "Teilsanierung Jugendhaus"
Gestützt auf Artikel 35a der Gemeindeordnung gibt der Gemeinderat bekannt, dass die Stimmberechtigten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 21. März folgende zwei Geschäfte genehmigt haben:
Ersatzneubau Kindergarten Kefigässli
Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit
von CHF 1'490'000 (inkl. MWST)
Teilsanierung Jugendhaus
Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit
von CHF 700'000 (inkl. MWST)
Nach Artikel 35a der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, mit einem Referendumsbegehren die Geschäftsbehandlung an der Urne zu erwirken.
Innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis
Montag, 29. April 2024,
können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Urnenabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum).
Im Zeitpunkt des Gemeindeversammlungsbeschlusses waren in kommunalen Angelegenheiten 7'975 Stimmberechtigte verzeichnet.
Die Geschäftsakten liegen in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Gartenstrasse 2, zur Einsichtnahme auf.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist an den Gemeinderat Belp, Gartenstrasse 2, Postfach, 3123 Belp, zu richten.
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
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