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Anmeldung ausländische Staatsangehörige

Am 1. Januar 2015 ist das Bernische Gesetz über die Integration der ausländischen Bevölkerung (Integrationsgesetz, IntG) in Kraft getreten. Es soll die Integration für neu aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton zuziehende Personen, die sich nicht mehr als zwölf Monate in der Schweiz aufgehalten haben, fördern. 

Informationen zu den nötigen Unterlagen, für die Anmeldung, finden Sie direkt unterhalb dieses Textes im PDF-Format.

Einwohnerdienste, Präsidiales und Sicherheit
Wegzug / Zuzug / Umzug
 
 

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