Grundsätzlich unterliegen die Beschriftungen und Werbeanschlagstellen dem Baubewilligungsverfahren. Die baubewilligungsfreien Werbungen / Reklamen sind der BSIG Weisung zu entnehmen.
Anschlagestellen VVB – Ortseingang Belp
Die Gemeinde hat an den vier Haupteingangspforten zu Belp Anschlagestellen welche Sie bewirtschaftet.
Anschlagestellen Gemeinde
Beim Bahnhof Belp und Station Steinbach hat die Gemeinde öffentlich zugängliche Anschlagestellen für Veranstaltungen. Bei diesen findet keine Bewirtschaftung statt und kann von jedermann benutzt werden.
Private Anschlagestellen
Die Benutzung von privaten Anschlagestellen ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzusprechen.
Wildes Plakatieren
Werbeplakate für Anlässe welche nicht an einer Anschlagestelle montiert werden sind spezielle Richtlinen zu beachten. Unzulässig montierte Plakate werden von der Gemeinde entfernt.