Kleintiere bis 10 kg
Kleintiere mit einem maximalen Gewicht von 10 kg dürfen laut Gesetz auf Privatgrund begraben werden. Mieter müssen zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.
Tierkörper bis 200 kg
Gestorbene oder totgeborene Haustiere, Fische und Abfälle aus nicht-gewerblichen Schlachtungen bis 200 kg können gegen Gebühr in die Tierkörpersammelstelle gebracht werden.
Tierkörpersammelstelle
Hühnerhubelstrasse 70a, 3123 Belp
Telefon 031 819 30 08 > Werkhof (Pikettdienst)
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 10.30-11.30 Uhr
Grosstiere über 200 kg
Diese werden gegen Verrechnung ab Hof abgeholt. Direkt melden bei:
GZM Extraktionswerk AG
3250 Lyss
Telefon 032 387 47 87
Pikett 032 384 33 33
Der Transport und die Kosten für die Tierkörper über 200 kg werden den Besitzern auf Basis der jeweils aktuellen Verwertungspreise verrechnet.
Wildtiere
Verendete Wildtiere werden durch den Wildhüter geholt. Meldung bitte unter der Gratisnummer 0800 940 100.