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Die Erneuerung der Schulanlagen und die Ortsplanungsrevision

05.08.2021

Die Ortsplanungsrevision, über die am 26. September 2021 abgestimmt wird, hat direkte Auswirkungen auf die Pläne der Gemeinde zur Erneuerung der Schulanlagen.

Unsere Schulanlagen sind dringend erneuerungsbedürftig. In der Mühlematt ist in wesentlichen Gebäudeteilen der Raumluftschadstoff Naphthalin nachgewiesen worden, was sehr problematisch ist. Das Lehrschwimmbecken ist am Ende seiner Tage angelangt. Und bei der Anlage Dorf verdient die über hundertjährige Turnhalle ihre Bezeichnung nicht mehr.

Die Gemeinde ist entschlossen, die Erneuerungen zu realisieren. Eine intakte Schulinfrastruktur, welche die Anforderungen der Lehrpläne erfüllt, gehört zu den Kernaufgaben jeder Gemeinde. Und die Gemeinde Belp schreibt in ihrem Leitbild, sie sei Vorbild.

Folgende Massnahmen sind deshalb in Planung:

  • Für ein neues Lehrschwimmbecken auf dem Gelände der Schulanlage Neumatt läuft aktuell ein Architekturwettbewerb.
  • Für den Ersatz der Turnhalle Dorf ist bereits ein Richtprojekt vorhanden. Die Abstimmung über den Kredit ist für nächsten Frühling vorgesehen.
  • Was die Schulanlage Mühlematt betrifft, hat die Gemeindeversammlung im 2020 den Auftrag erteilt, einen Totalersatz zu planen. Auch hier läuft ein Architekturwettbewerb.

Die Schulliegenschaften zu sanieren resp. zu erneuern, wird sehr teuer. Es wird noch manche Debatte geführt werden, bis die Projekte reif und die Investitionskosten bewilligt sind. Doch ändert das nichts am Ziel des Gemeinderats. Die Erneuerungen dienen den Familien, den Kindern und Jugendlichen, den Lehrpersonen, der Bildung und der Attraktivität von Belp.

Gibt es einen Zusammenhang dieser Projekte mit der Ortsplanungsrevision, über die wir am 26. September abstimmen?

Bei der Schulanlage Dorf ist vorgesehen, dass der Ersatzbau für die Turnhalle auf die Schlossparzelle ragt, indem die Ausrichtung des Gebäudes gegenüber dem heutigen um 90 Grad gedreht ist. Dies bedingt eine Anpassung der Zweckbestimmung der Zonen für öffentliche Nutzung. Diese Anpassung ist nicht besonders brisant, aber sie ist nötig.

Auch die Schulanlage Mühlematt befindet sich in einer Zone für öffentliche Nutzung. Aktuell richtet sich die maximal zulässige Gebäudehöhe nach der dreigeschossigen Zone und beträgt somit 12 Meter. Die neue Ortsplanung sieht vor, dass die gleiche Höhenbeschränkung gelten soll wie bei einer Arbeitszone, also 18 Meter. Dies ist in den Unterlagen des laufenden Wettbewerbs so aufgeführt. Ob die Architektenteams in ihren Ideen diese Höhe bean-spruchen oder ob sie niedrigere Gebäude vorsehen, kann im Moment nicht gesagt werden. Die Eingabefrist läuft im Herbst ab. Jedoch gilt das Gleiche wie im Dorf: Diese geringfügige Änderung des Baureglements ist zur Berücksichtigung der eingehenden Wettbewerbsarbeiten entscheidend.

Kein Zusammenhang mit der Ortsplanung besteht bei der Ersatzplanung für das Lehrschwimmbecken. In der Neumatt stimmt hierfür sowohl die Zone wie auch die Zweckbestimmung.

Ist es sinnvoll, vor Genehmigung der Ortsplanung bereits veränderte Bestimmungen in die Planungen einzubeziehen?

Ja, und zwar aus zwei Betrachtungen: Zum einen besteht Dringlichkeit. Der Raumluftschadstoff verlangt danach, unverzüglich zu handeln. Dazu besteht ein breiter Konsens. Und zum anderen bezweckt die Ortsplanungsrevision genau dort Anpassungen, wo bereits konkrete Absichten zu Entwicklung und Erneuerung bestehen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung, diese Zusammenhänge in die Überlegungen zur Ortsplanung einzubeziehen.

Aktuelles

  • 20.02.2025  Drainagerekonstruktion Priorität 1 - Gemeinde Belp, Kirchdorf und Toffen

    Die Öffentliche Auflage des Bauprojekts erfolgt durch die Flurgenossenschaft Toffen – Belp. Die Akten liegen in der Gemeindeverwaltung Toffen öffentlich auf und stehen bei der Gemeinde Belp digital zur Verfügung.
  • 18.02.2025  Uferanriss in der Belpau wird saniert

    Ab Ende Februar 2025 sichert das Tiefbauamt des Kantons Bern einen Uferanriss entlang der Aare in der Belpau. Die Arbeiten dauern rund vier Wochen. Beginn und Dauer der Arbeiten sind abhängig von der Witterung und dem Wasserstand der Aare
  • 21.01.2025  Mit Zuversicht und Tatkraft in die Zukunft

    Per 1. Januar 2025 hat der neu gewählte Gemeinderat seine Arbeit aufgenommen. Die Gemeinde Belp bietet seiner Bevölkerung ein abwechslungsreiches Naherholungsgebiet, viele Vereins- und Freizeitangebote sowie die Möglichkeit, Einkäufe und Besorgungen direkt vor Ort zu tätigen. Unser Dorf zeichnet sich durch einen zentralen und attraktiven Standort aus. Diverse Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen und Tätigkeiten in Belp an. Für die Gewerbebetriebe besteht ein spannendes Umfeld. Der Gemeinderat baut auf diesen Stärken auf und nimmt sich den bevorstehenden Herausforderungen an.
  • 16.01.2025  Badmeister/in (40-100%) Saison 2025

    Für die Saison von Mai bis September 2025 suchen wir zur Verstärkung des Giessenbad-Teams neue Kolleginnen und Kollegen als Badmeister/in oder als Mitarbeiter/in Badeaufsicht. Das wunderschöne Giessenbad in Belp verfügt über ein 50m-Becken, ein Sprungbecken mit Sprungturm, ein Nichtschwimmerbecken, das Naturschwimmen in der Giesse, einen Kleinkinderbereich und einen vielfältigen Spiel- und Sportbereich.
  • 14.01.2025  Leitung Kinder- und Jugendfachstelle (60-70%)

    Die Kinder- und Jugendfachstelle unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 20 Jahren in ihrer positiven Entwicklung mit verschiedenen Aktivitäten. Infolge Pensionierung sucht die Abteilung Familie und Bildung per 1. August 2025 ein/e Nachfolger/in für die Leitung der Kinder- und Jugendfachstelle.
 
 

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