17.04.2020
Baugesuche werden trotz der Schalterschliessung weiterhin bearbeitet und die Verfahren werden in üblicher Form gestartet.
Baueingaben:
Die Baueingaben können der Abteilung Bau per Post zugestellt werden.
Akteneinsicht (Link):
Aufgrund der Schalterschliessung ist die Akteneinsicht nur auf telefonische oder schriftliche Anfrage möglich. Zudem werden die aktuellen Publikationen auf der Homepage www.belp.ch inkl. allen Auflageakten aufgeschaltet.
Wer von einem Bauvorhaben betroffen ist, die Auflageakten wegen der ausserordentlichen Lage auf der Gemeinde oder der Homepage aber nicht einsehen kann, ist gebeten, sich bei der Abteilung Bau zu melden. Zusammen mit den Betroffenen werden wir eine geeignete Form suchen und finden, damit die Akteneinsicht trotzdem gewährleistet ist (elektronisch, per Post, o.ä.).
Terminvereinbarung:
Abteilung Bau, Telefon 031 818 22 40, bauabteilung@belp.ch
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |