Der Aufenthalt einer Gruppe Fahrender im Bereich des Giessenbades, der ursprünglich vom 8. bis 28. März 2025 vertraglich geregelt wurde, wurde aufgrund einer zu erwartenden Überbelegung – weit mehr als die vereinbarten 15 Wohneinheiten – im gegenseitigen Einvernehmen abgesagt.
Der Gemeinderat ist sich der Brisanz dieses Themas bewusst und ist froh, dass eine Überbelegung abgewendet werden konnte. Er wird den künftigen Umgang mit Fahrenden an einer seiner nächsten Sitzungen behandeln und eine sorgfältige Güterabwägung machen.
Wichtig zu wissen
Fahrende bilden eine Minderheit, da sie eine einzigartige Lebensweise und Kultur pflegen, die sich vom Grossteil der Bevölkerung unterscheidet. Häufig leben sie nomadisch oder halb-nomadisch, ohne festen Wohnsitz, und ziehen von Ort zu Ort. Historisch wurden sie in vielen Ländern, auch in der Schweiz, oft marginalisiert und diskriminiert. In der Schweiz gibt es sowohl Schweizer als auch ausländische Fahrende. Der Bundesrat hat 1998 ein europäisches Abkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert, das Jenische und Sinti als nationale Minderheiten anerkennt und deren Sprachen, Kulturen und Lebensweisen schützt. Im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Schweiz verpflichtet, Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft oder Minderheitenzugehörigkeit zu verhindern.