12.03.2025
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2025
Vom 1. November bis 2. Dezember 2024 hat aufgrund einer Anhörung die fünfte öffentliche Auflage stattgefunden. Während der Auflagefrist sind bei der Gemeinde 15 Einsprachen und die Bestätigung einer Rechtsverwahrung eingereicht worden. Der Gemeinderat hat nach der Durchführung von Einspracheverhandlungen beschlossen, am Baureglement und den Zonenplänen keine Anpassungen vorzunehmen. Das Genehmigungsdossier der Ortsplanung wird nun an das Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung zugestellt.
An einer Begehung im Herbst 2024 wurde festgestellt, dass sich die im Rahmen der Aarekorrektion vor rund 150 Jahren eingebaute Ufersicherung im Gebiet der Oberen Belpau - an einer Stelle zwischen der Hunzigenbrücke und der Schützenfahrbrücke - in einem Abschnitt aufgelöst hat. Durch eine neu entstandene Querströmung sind lokal starke, rasch fortschreitende Erosionsstellen sichtbar geworden.
Um eine Gefährdung des Hochwasserschutzdammes zu verhindern, hat der Kanton Bern als wasserbaupflichtige Stelle rasche bauliche Unterhaltsmassnahmen geplant. Er führt diese vor der kommenden Hochwassersaison im Winter 2024/25 aus. Der Gemeinderat hat einen gebundenen Nachkredit im Umfang von 64'600 Franken genehmigt. Die finanzielle Kostenbeteiligung der Gemeinde richtet sich nach der kantonalen Wasserbaugesetzgebung.