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Pflegekinderaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht ist die Stelle für Abklärungen und Fragen betreffend Erteilung von Bewilligungen zur Aufnahme von Familienpflegekindern und nimmt Meldungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über die Aufnahme von Tagespflegekindern entgegen. Sie übt die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht aus.

Die Pflegekinderaufsicht erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen und ist Ansprechperson bei Fragen zum Thema Adoption.

Regionaler Sozialdienst
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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