Zur Startseite
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Alimentenhilfe

Alimentenbevorschussung

Sofern die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, bevorschussen wir die laufenden elterlichen Unterhaltsbeiträge, wenn Kinder die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen nicht, unvollständig oder unregelmässig erhalten. Davon sind rückständige Forderungen ausgeschlossen. In einem solchen Fall besteht jedoch Anspruch auf Inkassohilfe.

Inkassohilfe

Wir unterstützen unterhaltsberechtigte Kinder und Erwachsene bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt.

Regionaler Sozialdienst
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

Kontaktformular